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Aargau Solothurn Aargauer Regierung hält an Mindestbestand der Polizei fest

Der Aargauer Regierungsrat hält am Ziel fest, dass im Kanton pro 700 Einwohner mindestens eine Polizistin oder ein Polizist im Dienst sein soll. Er lehnt die Forderung aus den Reihen der Grünen ab, die entsprechende Bestimmung aus dem Polizeigesetz zu streichen.

Um die Sicherheit im Kanton aufrecht zu erhalten, sei weiterhin eine «massvolle Erhöhung» des Kantonspolizeikorps unabdingbar. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zur Motion des Grünen-Grossrates Daniel Hölzle. Weil die Zahl der Einwohner steige, sei eine Anpassung des Personalbestands unverzichtbar.

Zahlen und Fakten:

  • Das Korps der Kantonspolizei besteht derzeit aus 629 Personen, ein Kantonspolizist kommt demnach auf 1039 Einwohner.
  • Werden auch die 318 Regionalpolizisten mitgerechnet, so kommt ein Polizist auf 690 Einwohner, die sogenannte Polizeidichte beträgt demnach: 1 Polizist zu 690 Einwohner.
  • Das kantonale Gesetz schreibt ein Verhältnis von 1 zu 700 vor, das Volk hatte der Volksinitiative «Sicherheit für alle!» mit der entsprechenden Forderung im Mai 2006 zugestimmt.
  • Der uniformierte Personalbestand der Kantonspolizei hatte sich von 2010 bis 2015 um 71 Personen auf 632 erhöht.
  • Der Kanton Aargau hat im Verhältnis zur Einwohnerzahl traditionell ein eher kleines Polizeikorps, im schweizerischen Durchschnitt beträgt die Polizeidichte 1 zu 452.

Kurze Motion, lange Antwort

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Der Regierungsrat nahm die Forderung des Grossrats offenbar sehr ernst. Die Motion zählt mitsamt Begründung gerade mal fünf Textzeilen - der Regierungsrat führt seine Überlegungen und Argumente auf insgesamt acht Seiten aus. Die Kosten für die lange Antwort zur kurzen Motion beziffert die Kantonsverwaltung auf 2170 Franken.

Eine Orientierung an einer Richtzahl für die Polizeidichte ist gemäss Regierungsrat auch deshalb sinnvoll, weil eine Polizeiorganisation unabhängig von der durch besondere Ereignisse getriebenen Arbeitsbelastung immer eine gewisse Präsenz und eine ausreichende Grundversorgung wie Patrouillen gewährleisten muss.

Liesse es der Aargau bei der heutigen Grösse der Kantonspolizei bewenden, so würde der Sicherheitsstandard im Kanton nach und nach spürbar sinken, wie der Regierungsrat schreibt. Das Risiko eines Systemkollapses würde im Fall von ausserordentlichen Lagen zunehmen.

Grossrat Hölzle stellte sich auf den Standpunkt, dass die gesetzliche Verankerung des Mindestbestandes des Polizeikorps wenig Sinne mache. Während überall beim Personal gespart werden könne, habe der Regierungsrat beim Polizeikorps keinen Spielraum.

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