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Unfall Philipp Müller Aargauer Ständerat Philipp Müller akzeptiert seine Strafe

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat FDP-Ständerat Philipp Müller wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt. Nun akzeptiert Müller diese Strafe. Er will kein Gerichts-Verfahren, das jahrelang dauern könnte.

Der Unfall und das Urteil:

  • Am 10. September 2015 fuhr Müller in Lenzburg mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn.
  • Dabei kollidierte der FDP-Politiker frontal mit einer korrekt entgegenkommenden Motorradlenkerin.
  • Die junge Frau zog sich dabei schwere Verletzungen zu.
  • Müller fuhr damals Auto, obwohl er übermüdet war und das aufgrund der Warnungen des Auto-Computers hätte merken sollen, befand die Staatsanwaltschaft.
  • Die Aargauer Staatsanwaltschaft verurteilte Müller im Oktober 2016 zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von 10'000 Franken.

Müller hatte gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vorsorglich Einsprache erhoben. Nun hat er diese zurückgezogen und akzeptiert die Strafe, bestätigt die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF.

Im «Blick» sagt Philipp Müller, er wolle dem Unfallopfer keine langjährigen Gerichtsverfahren zumuten. Er sagt auch: «Ich habe auf der Fahrt keine Warnungen der Assistenzsysteme bemerkt». Er könne aber keine Beweise liefern gegen die These der Staatsanwaltschaft, dass er die Warnungen hätte erkennen müssen. Deshalb sagt Müller: «Ich übernehme die Verantwortung für den Unfall».

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