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Aargau Solothurn Beschwerde gegen RPB-Abstimmung in Baden:

Gegen die kommunale Abstimmung über die Rechtsformänderung des Regionalen Pflegezentrums Baden vom 22. November ist beim Kanton Aargau eine Beschwerde eingereicht worden. Gegen was genau sich die Beschwerde richtet, will allerdings niemand sagen, es gibt aber Anhaltspunkte.

Am 22. November sagten die Stimmberechtigten der Stadt Baden mit 3552 zu 932 Stimmen klar Ja zur Umwandlung des Regionalen Pflegezentrums Baden (RPB) in eine Aktiengesellschaft mit öffentlichen Zwecken. Gegen diese Abstimmung wurde nun beim Kanton Aargau eine Beschwerde eingereicht.

Abstimmungsbroschüre zur kommunalen Abstimmung
Legende: Gegen die Informationen zur Badener Abstimmung über das RPB ist beim Kanton eine Beschwerde eingegangen. SRF

Waren die Abstimmungsunterlagen fehlerhaft?

Gegen was sich die Beschwerde richtet, wollte Stadträtin Regula Dell'Anno auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda nicht sagen. Man hoffe auf einen schnellen Entscheid des Kantons Aargau und werde die Arbeiten am Umsetzungsprozess in der Zwischenzeit weiterführen, sagte sie.

Gemäss Martin Süess, dem Leiter des Rechtsdienstes der Aargauer Gemeindeabteilung, habe die Beschwerde im weitesten Sinn mit der «Informationen der Stimmberechtigten» zu tun, wie Süess gegenüber dem Regionaljournal sagt. Weitere Details gibt aber auch er nicht bekannt.

Inhaltlich zuvor unbestritten

Der Einwohnerrat hatte dem Vorhaben mit 41 zu 2 Stimmen deutlich zugestimmt. Dennoch gab es auch kritische Stimmen. Die Stadt Baden wollte der neuen AG das ihr gehörende Land und die Gebäude mit einem aktuellen Marktwert von 52 Millionen Franken übertragen.

Damit sollte die AG möglichen Geldgebern für die anstehende Sanierung als Sicherheit Land und Gebäude anbieten können. Das RPB muss in den kommenden Jahren mit einem Aufwand von 25 Millionen Franken saniert werden.

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