Aargau Solothurn - Brandstifter der St. Ursenkathedrale soll verwahrt werden
Eigentlich sollte die Therapie des Brandstifters noch über ein Jahr dauern. Seit zwei Jahren ist der Mann im Therapiezentrum in Deitingen. Aber: Die Therapie schlägt nicht an, da der Mann nicht kooperiert. Deshalb hat der Kanton die Therapie abgebrochen - und verlangt die Verwahrung.
Der Mann betrat am 4. Januar 2011 die St. Ursenkathedrale mit zwei Kanistern Benzin. Er übergoss damit den Teppich und den Alter der Kirche und warf eine Kerze auf den Boden. Die Feuerwehr konnte den Brand zwar löschen, dennoch entstand ein Sachschaden von mehr als drei Millionen Franken.
Das Departement des Innern will den Brandstifter nach dem Therapieabbruch verwahren. Dies muss jedoch von einem Gericht gutgeheissen werden. Damit der Mann in der Zwischenzeit nicht entlassen wird, muss beim zuständigen Richteramt eine Sicherheitshaft beantragt werden.
Vorerst in Sicherheitshaft
Am 2. Juli 2015 beendete der Kanton die Therapie. Noch am selben Tag reichte das Amtsgericht beim Haftgericht den Antrag für eine sechsmonatige Sicherheitshaft ein. Dieser wurde am nächsten Tag bewilligt. Hätte man die Sicherheitshaft nicht umgehend veranlasst, wäre der Brandstifter bis zum Entscheid über die Verwahrung frei gekommen.
Während der Sicherheitshaft wird ein neues Gutachten über den Mann erstellt. Dieses soll zeigen, ob er tatsächlich verwahrt werden muss.
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Ohne Sicherheitshaft wäre der Brandstifter frei gekommen (17.07.2015)
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