Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Aargau Solothurn Dramatische Schilderungen des Lehrers

In Bremgarten läuft der Prozess gegen einen Lehrer, der am am Tod eines Schülers Schuld sein soll. Der 14-Jährige war 2012 auf einem Schulausflug in der Reuss ertrunken. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lehrer fahrlässige Tötung vor und fordert eine bedingte Geldstrafe. Der Lehrer wehrt sich.

Der beschuldigte Lehrer schilderte vor Gericht dramatische Szenen von seinen Erinnerungen an den Unfall. Er habe am Ufer gestanden und seine Schüler beim Schwimmen beaufsichtig. Der verstorbene 14-Jährige sei plötzlich auf dem Rücken liegend aufgetaucht und dann im Fluss davon getrieben.

Innenaufnahme Bezirksgericht Bremgarten. Ein Saal mit Holzboden, Holzwänden.
Legende: Hier im Bezirksgericht Bremgarten findet der Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen den Lehrer statt. zvg

Er selber sei daraufhin sofort ins Wasser gesprungen um den Schüler zu retten, konnte ihn allerdings nicht mehr erreichen. Der Schüler sei quais vor seinen Augen untergegangen, wie der Beschuldigte vor Gericht ausführte.

Staatsanwaltschaft wirft ihm Fahrlässigkeit vor

Vor Gericht wirkte der Angeklagte zwar relativ gelassen, er betonte aber auch mehrfach, wie sehr auch er unter dem Unfall gelitten habe und immer noch leide. So habe er längere Zeit nicht mehr unterrichtet und sei auch in psychologischer Behandlung gewesen.

Audio
Regionalredaktor Mario Gutknecht verfolgt den Prozess in Bremgarten (05.12.13)
02:11 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 11 Sekunden.

Die Staatsanwaltschaft führte vor Gericht aus, der Lehrer habe die Richtlinien der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft nicht eingehalten. So seien zwölf Schüler gleichzeitig am Baden gewesen, eine Einzelperson könne aber laut den Richtlinien höchstens acht Kinder beaufsichtigen. Ausserdem habe der Lehrer die Strömung in der Reuss unterschätzt.

Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und beantragt eine bedingte Geldstrafe von 36'000 Franken (240 Tagessätze à 150.- Franken). Zudem solle der Beschuldigte eine Busse von 3000 Franken zahlen. Der Anwalt des Lehrers dagegen fordert einen Freispruch. Das Urteil soll am Donnerstagabend erfolgen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel