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Aargau Solothurn Dürfen Sicherheitsdienste in Gemeinden Ausweise kontrollieren?

In der Gemeinde Würenlingen patroullieren von Frühling bis Herbst private Sicherheitsdienste im Dorf. Dies ist seit mehreren Jahren so. Im Gemeindeblatt hiess es immer wieder, die Sicherheitsleute dürften auch Ausweise verlangen und Taschen kontrollieren. Beim Kanton schüttelt man den Kopf.

Es sei klar geregelt, was private Sicherheitsleute dürfen und was nicht, sagt Bernhard Graser, Sprecher der Aargauer Kantonspolizei, auf Anfrage des Regionaljournals von Radio SRF.

Security-Firmen dürfen keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Ausweiskontrollen gegen den Willen der Betroffenen, das darf nur die Polizei.
Autor: Bernhard Graser Sprecher Kantonspolizei Aargau
Audio
Was darf ein Securitas, was nur die Polizei? (24.04.2015)
01:31 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 31 Sekunden.

Die Sicherheitsdienste dürfen Bewohner der Gemeinden zu nichts zwingen, so die Regeln im Aargau. Die Sicherheitsleute in Würenlingen haben nichts Verbotenes getan, ist man bei der Gemeinde überzeugt. Man habe nie Personen ohne deren Zustimmung kontrolliert, heisst es auf Anfrage von Radio SRF.

Allerdings: Sicherheitsdienste haben durchaus Aufgaben inne, die an anderen Orten Polizisten übernehmen. Parkbussen ausstellen ist eine davon, hier brauche es nicht unbedingt die Polizei, erklärt Bernhard Graser von der Kantonspolizei weiter. Ein solcher Einsatz sei durchaus sinnvoll.

Video
Ausverkauf der Sicherheit: Billige Private anstelle der Polizei
Aus Kassensturz vom 21.04.2015.
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