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Urs Holderegger, Bundesamt für Zivilluftfahrt, zur Drohnen-Problematik bei Flughäfen.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 15.04.2019. Bild: Keystone
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Gefährliche Begegnung Flugplatz Grenchen: Drohne bringt Flugzeug fast zum Absturz

  • Eine Drohne ist einem Kleinflugzeug im Anflug auf den Flugplatz Grenchen (SO) gefährlich nahe gekommen.
  • Der Abstand betrug nur 20 bis 30 Meter. Der Vorfall ereignete sich über Biel.
  • Dass die beiden Fluggeräte nicht zusammenprallten, war «reiner Zufall», wie die Sicherheitsuntersuchungsstelle schreibt.

Das Kleinflugzeug war laut dem am Montag von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) publizierten Bericht eine einmotorige Maschine des Typs TB10 Tobago der Flugsportgruppe Grenchen. Nach einem Rundflug, in noch über 1000 Metern Höhe, meldete der Pilot am 4. Oktober 2018 der Platzverkehrsleitstelle in Grenchen eine Drohne.

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Damit sich Drohne und Helikopter aus dem Weg gehen
aus Echo der Zeit vom 22.07.2018. Bild: Keystone
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Das nach Schätzung des Piloten zwei bis drei Kilogramm schwere, schwarz-rote Gerät befand sich über Biel in der Ein- und Ausflugroute des Flugplatzes, wie es im Bericht heisst. Der Pilot schätzte den Abstand zwischen seiner Maschine und der Drohne auf 20 bis 30 Meter.

Die Sicherheitsexperten der Sust lobten die Umsicht des Piloten, die Drohne der Platzverkehrsleitstelle zu melden und damit indirekt andere Piloten zu warnen. Die Drohne befand sich laut Sust auf einer typischen Einflughöhe. Es sei denkbar, dass die Position bewusst gewählt worden sei, um Flugzeuge aus der Nähe zu fotografieren.

Nicht-Kollision «reiner Zufall»

Eine solche Drohne im Flug frühzeitig von Auge zu erkennen, sei laut dem Untersuchungsbericht «schwierig bis unmöglich». Es sei daher «reiner Zufall», dass Kleinflugzeug und Drohne nicht zusammengestossen seien. Bei einer Geschwindigkeit von rund 180 km/h hätte die Kollision «verheerende Folgen» haben können, so die Sust.

Eine Drohne könne zum Beispiel den Flügel eines Kleinflugzeuges beschädigen, sagt Urs Holderegger, Sprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt. Würde ein solches Gerät die Cockpitscheibe eines Flugzeuges treffen, könne auch der Pilot verletzt werden.

Das deutet auf Kenntnisse der Luftfahrt hin. Deshalb ist es absolut nicht nachvollziehbar.
Autor: Urs Holderegger Sprecher Bundesamt für Zivilluftfahrt

Ob die Drohne über Biel tatsächlich aufstieg, um Flugzeuge zu beobachten, kann Holderegger nicht bestätigen. Aber er erwähnt einen Vorfall aus dem Jahr 2018 in Zürich-Kloten. Dort hätten landende Verkehrsflugzeuge zwei- oder dreimal eine Drohne gesehen. Es sei ein grösseres Modell gewesen. Man habe den Verdacht, dass jemand mit dieser Drohne Flugzeuge gefilmt habe.

Zum Fall Biel-Grenchen sagt Holderegger: «Wenn tatsächlich jemand Flugzeuge filmen wollte, dann hätte diese Person gewusst, dass dort ein Anflugpunkt ist des Flugplatzes Grenchen. Dort muss man vorbei. Das deutet auf Kenntnisse der Luftfahrt hin. Deshalb ist es absolut nicht nachvollziehbar, wenn das jemand gemacht hätte.»

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