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Goldfund Klingnau Die Goldbarren gehen an die Gemeinde

Zwei Mitarbeiter der Gemeinde Klingnau staunten 2012 nicht schlecht, als sie beim Mähen einer Magerwiese Goldbarren im Wert von 100'000 franken entdeckten. Der Eigentümer des Goldes konnte nicht ermittelt werden.

Kurz vor Ablauf der fünfjährigen Frist hatten sich noch diverse mögliche Besitzer des Goldes gemeldet. Wie die Regionalpolizei am Montag mitteilte, konnte sie jedoch trotz umfangreichen Ermittlungen die Goldbarren niemandem zuordnen.

Weil der rechtmässige Eigentümer nicht eruiert werden konnte, geht der aussergewöhnliche Fund nun an die Gemeinde. Am kommenden Freitag werden die Goldbarren an den Gemeinderat übergeben.

Der Fund

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Die Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm waren in weisses Seidenpapier eingewickelt und mit Klebeband umwickelt gewesen. Das Päckchen lag im hohen Gras hinter einem Strauch.

Finderlohn versprochen

Gefunden hatte das Gold der Bauamtsleiter und ein Lehrling der Gemeinde Klingnau im Juni 2012 während ihrer Arbeitszeit. Weil die Beiden zum Zeitpunkt des Fundes in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis standen, gehen die Goldbarren gemäss Obligationenrecht an ihren Arbeitgeber, also an die Gemeinde Klingnau.

Die beiden ehrlichen Finder sollen gemäss Gemeinderat nach gängiger Praxis zehn Prozent des Fundwerts erhalten.

Aufwändige Ermittlungen

Die Aargauer Justizbehörden betrieben einigen Aufwand, um die Hintergründe des Goldfundes zu erhellen. Auf der Suche nach dem Goldbarren-Eigentümer hatten Spezialisten bei der kriminaltechnischen Untersuchung einen Fingerabdruck entdeckt.

Der Abdruck führte gemäss Staatsanwaltschaft zu einem Bosnier, der zur Zeit des Goldfundes wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz im Gefängnis sass. Es liess sich nicht nachweisen, dass es sich bei den Goldbarren um Deliktsgut handelt. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2015 zwei Strafverfahren eingestellt.

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