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Aargau Solothurn Neu soll im Aargau eine Baupflicht gelten

Der Aargau muss das Baugesetz revidieren, es gilt nämlich das Raumplanungsgesetz des Bundes umzusetzen. Die Regierung hat nun ihre Vorschläge dazu bekanntgegeben. Neu gibt es eine Baupflicht für eingezontes Land im Zentrum. Hinzu kommt eine Mehrwertabgabe, die Kanton und Gemeinden Geld einbringt.

Das Wichtigste in Kürze

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Legende: SRF
  • Neues Aargauer Baugsetz ist nötig wegen nationalem Raumplanungsgesetz
  • Neu: Baupflicht für eingezontes Land (5 bis 15 Jahre, festgelegt durch Gemeinde)
  • Neu: Mehrwertabgabe (gemäss Bundesvorgabe): entweder 20 Prozent (Gemeinden können erhöhen), oder 30 Prozent (einheitlich)
  • Pro Jahr könnten Gemeinden und Kanton so je 2 Millionen Franken einnehmen

Die Baupflicht betrifft Land, das für die Entwicklung der Gemeinde wichtig ist. Zum Beispiel ein Stück Land gleich neben einem Schulhaus. Hier möchte eine Gemeinde eventuell anbauen, kann aber nicht, weil der Eigentümer das Bauland hortet.

Neu soll das neue Baugesetz in diesem Fall greifen. Es setzt eine Frist für die Überbauung. Die Gemeinde kann diese Frist zwischen 5 und 15 Jahre ansetzen. Wird das Land in dieser Frist nicht überbaut, gelangt die Gmeinde an den Regierungsrat. Dieser kann das Land zum Verkauf freigeben.

Als erste Massnahme wird ein neuer Käufer gesucht. Als allerletzte Massnahme, falls wirklich kein Käufer gefunden wird, kann die Gemeinde das Land kaufen. Das sei aber nicht häufig der Fall, sagt der Aargauer Baudirektor Stephan Attiger. Trotzdem gebe es solche Fälle, die dann die ganze Entwicklung der Gemeinde behindern. Deshalb brauche man ein Mittel dafür, sprich das neue Baugesetz.

Wenn man sich mit Eigentümern von grossen, zentralen Parzellen nicht einigen kann, behindert das die ganze Entwicklung einer Gemeinde.
Autor: Stephan Attiger Aargauer Regierungsrat und Baudirektor

Ziel dieser Baupflicht ist das Horten von Bauland zu verhindern. Zudem soll die Zersiedelung gestoppt werden. Ganz im Sinne des nationalen Raumplanungsgeseztes, das 2013 angenommen wurde.

Mehrwertabgabe wird eingeführt – Wahl zwischen zwei Varianten

Eine weitere grössere Änderung im Aargauer Baugesetzt ist die Mehrwertabgabe. Hier können Parteien und Verbände in der Anhörung zwei Varianten beurteilen. Eine Variante, bei der Landbesitzer für neu eingezontes Land eine Abgabe von 20 Prozent leisten (Minimalvorgabe des Bundes). Die Gemeinden könnten aber einzeln auch einie höhere Abgabe verlangen.

Die zweite Variante sieht eine Mehrwertabgabe von 30 Prozent vor, in allen Gemeinden. Geteilt werden die Einnahmen zwischen Gemeinden und Kanton. Pro Jahr könnten die Mehrwertabgabe unter Variante 1 (20 Prozent) dem Kanton und den Gemeinden je 2 Millionen Franken bringen, rechnet die Regierung.

Bis am 23. Juni können sich Parteien und Verbände äussern zum neuen Gesetz. Noch 2015 soll das Parlament darüber beraten. 2016 soll es stehen.

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