Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Aargau Solothurn Pleite Flugtickets gekauft – 15 Monate Haft für Solothurner

Ein Sozialhilfeempfänger aus dem Kanton Solothurn ist in Biel zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Eine Einzelrichterin sprach den Mann unter anderem des Betrugs schuldig.

Auch der Gehilfenschaft zu Betrug, des Check- und Kreditkartenmissbrauchs und der Urkundenfälschung hat sich der 61-Jährige laut dem Urteil schuldig gemacht. Er buchte beispielsweise mit einer Kreditkarte Flüge nach Thailand, obwohl er wusste, dass ihm das Geld dafür fehlte. Um bei einer allfälligen Bonitätsprüfung der Kreditkartenfirma nicht aufzufliegen, gab er Personalien seines Sohnes an.

Solothurner in Biel verurteilt

Box aufklappen Box zuklappen

Der Prozess wurde dem Solothurner in Biel gemacht, weil die Ermittlungen der Kantonspolizei im Kanton Bern gestartet wurden. Mindestens eine Straftat wurde in Biel begangen. Bei einem Gerichtsstandsverfahren sei dieser Ablauf Usus, hiess es beim Bieler Gericht.

Auch machte er auf einem Anmeldeformular für eine Mietwohnung falsche Angaben und legte einen gefälschten Betreibungsregisterauszug bei. Mit der ungedeckten Kreditkarte leistete er sich auch andere Waren und Dienstleistungen. Die meisten Straftaten beging der Mann im Kanton Solothurn.

Am Prozess in Biel anerkannte der Mann alle Anschuldigungen sowie Schadenersatzforderungen der Geschädigten von rund 23'000 Franken.

Verurteilter ist einverstanden mit Strafe

Der Mann wurde in einem abgekürzten Verfahren verurteilt. Das heisst, dass das Gericht überprüft, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens rechtmässig und angebracht ist, ob die Anklage mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und mit den Akten übereinstimmt und ob die beantragten Sanktionen angemessen sind. Falls alles zutrifft, erhebt das Gericht die Anklage zum Urteil.

Weil es sich um ein abgekürztes Verfahren handelte, wurden keine weiteren Angaben zur Person des Verurteilen gemacht, also beispielsweise, ob der Mann immer noch Sozialhilfeempfänger ist. Verurteilt wurde der Mann wegen Straftaten in den Jahren in den Jahren 2011 bis 2013. Damals bezog er nach Angaben des Bieler Gerichts Sozialhilfe.

Angesichts einschlägiger Vorstrafen und der Straftaten sei eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten angemessen, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Prozess in Biel. Der Mann selber sagte, er sei mit dem Strafmass einverstanden.

Video
Verschärfungen für Sozialhilfebezüger
Aus 10 vor 10 vom 27.10.2014.
abspielen. Laufzeit 11 Minuten 26 Sekunden.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel