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Aargau Solothurn Strafanzeigen gegen AKW Leibstadt und Gösgen einen Schritt weiter

Die Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn müssen die Strafanzeigen gegen die Betreiber der AKW Leibstadt und Gösgen prüfen. Die Bundesanwaltschaft hat die Anzeigen an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.

Die Staatsanwaltschaft Aargau bestätigte am Montag auf Anfrage von Radio SRF entsprechende Berichte in der Sonntagspresse. «Die Strafanzeige wird nun geprüft», sagte Sprecherin Elisabeth Strebel.

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Anzeigen gegen AKW-Betreiber liegen nun beim Kanton (Christiane Büchli/Roman Portmann, 21.01.2013)
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Der Trinatonale Atomschutzverband (Tras) und Greenpeace hatten im Dezember bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeigen gegen die Betreiber der beiden Atomkraftwerke eingereicht.

Gefälschte Bilanzen?

Sie werfen ihnen vor, in den Bilanzen und den Erfolgsrechnungen die Vermögens- und Ertragslage nicht korrekt dargestellt zu haben. Daraus sei ein unrechtmässiger Vorteil in Form von zu niedrigen Strompreisen entstanden.

Hauptsächlich geht es um die Bewertung der Fonds für Stillegung und Rückbau der AKW. Tras und Greenpeace werfen den Betreibern vor, diese Fonds seien in den Bilanzen überbewertet. 

Die Strafanzeigen richten sich vor allem gegen die Energiekonzerne Axpo (AKW Leibstadt) und Alpiq (AKW Gösgen). Die Konzerne weisen die Vorwürfe zurück.

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