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Rechtsänderungen im Aargau Vom Pendlerabzug über Pflegeheimtaxen hat sich einiges geändert

Am 1. Januar sind im Kanton Aargau verschiedene neue Bestimmungen in Kraft getreten. Die Bandbreite der Neuerungen reicht vom Steuergesetz über das Schulgesetz und die Sozialhilfeverordnung bis hin zu Pflegetarifen. Hier eine Auswahl davon:

  • Begrenzung Pendlerabzug: In der Steuererklärung können nur noch maximal 7000.- Franken fürs Pendeln mit dem eigenen Auto abgezogen werden, bisher war der Abzug unbeschränkt möglich. Auch diese Änderung ist Teil der Aargauer Entlastungsmassnahmen 2016 und spült Kanton und Gemeinden rund 10 Millionen Franken zusätzlich in die Kassen.
  • Änderung der Pflegeverordnung: Die revidierten Tarifordnungen für stationäre Pflegeeinrichtungen treten in Kraft. Im Pflegeheimbereich werden die Tarife um rund drei Prozent erhöht.
  • Ablösung Amtsarztsystem: Jahrelang gab es im Aargau die Amtsärzte. Sie waren unter anderem zuständig für die Leichenbeschau oder die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung. Weil immer weniger Hausärzte diese Aufgaben übernehmen wollten, ist ab 2017 dafür nun eine private Arztfirma verantwortlich.
  • Neue Regierung: Seit dem 1. Januar ist der neugewählte Aargauer Regierungsrat am Ruder mit Alex Hürzeler (SVP), Urs Hofmann (SP), Stephan Attiger (Landammann, FDP), Markus Dieth (CVP) und Franziska Roth (SVP).
  • Teilrevision Schulgesetz und Anstellungsgesetz für Lehrpersonen: Als Teil der Aargauer Sparmassnahmen 2016 wird die Schulaufsicht neu geregelt und Lehrpersonen werden bei längerem Arbeitsausfall enger begleitet.

(Bildnachweis Front: Colourbox)

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