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Aargau Solothurn Zofingen zahlt im Streit mit der APK – aber nicht alles

Begegnen sich die Aargauische Pensionskasse und die Stadt Zofingen vor Gericht? Im Streit um den Austritt aus der Kasse hat Zofingen 14 Millionen Franken bezahlt. Die Stadt hofft nun, dass sich die Kasse damit zufrieden gibt. Wenn nicht, muss sie das Geld gerichtlich einfordern.

Die Forderung der Aargauischen Pensionskasse ist happig: 30 Millionen Franken will sie von Zofingen. Zieht man die Anteile der Ortsbürgergemeinde, der Berufs- und Weiterbildung, der Reformierten Kirchgemeinde und des Forstbetriebes ab, bleiben an der Stadt selber noch 20 Millionen Franken hängen.

Folgen für die Stadt?

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Die Zahlung von 14 Millionen bringe Zofingen in keiner Art und Weise in Schieflage, betont der Stadtrat. Auch 20 Millionen wären verkraftbar. Man habe schon früh Rückstellungen gebildet. Und Geld sei billig erhältlich im Moment. Auf die Investitionen habe der Streit mit der APK keine Auswirkungen. Auch die Schulden würden nicht steigen.

Zu viel, findet der Stadtrat von Zofingen. Nur ein Teil der Forderungen sei gerechtfertigt, nämlich rund 14 Millionen. Und diesen Betrag habe man bereits bezahlt, sagt Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger auf Anfrage von Radio SRF.

In einer Antwort auf eine Anfrage aus dem Einwohnerrat hatte der Stadtrat bloss geschrieben, man habe bereits «grössere Zahlungen» geleistet.

Lieber reden als prozessieren

Momentan laufen noch Verhandlungen mit der APK. Der Stadtrat von Zofingen hofft, dass die Kasse auf den von ihm vorgeschlagenen Vergleich eingeht und nicht auf den vollen 20 Millionen Franken beharrt. «Im Falle des Scheiterns der Verhandlungen müsste die APK die Einwohnergemeinde Zofingen beim Aargauischen Versicherungsgericht einklagen», schreibt der Stadtrat.

Er stellt sich auf den Standpunkt, dass er mit der APK einen anderen Vertrag habe als andere Gemeinden, die aus der Kasse ausgetreten sind. Deshalb habe das Urteil des Bundesgerichtes für Zofingen nur teilweise Gültigkeit.

Nach dem Austritt mehrerer Gemeinden im Jahr 2007 hatte die APK nämlich Nachforderungen geltend gemacht. Als die Gemeinden nicht zahlen wollten, zog die APK gegen die Einwohnergemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg einen Musterprozess durch. Der Fall ging bis vors Bundesgericht. Dieses gab der APK Recht. Und postwendend verschickte die Kasse dann Rechnungen an die anderen Gemeinden.

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