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Prozess in Baden Zweijähriges stirbt nach heftigem Schütteln

Am Bezirksgericht Baden geht es bis am Mittwoch um den Tod eines zweijährigen Kindes. Angeklagt sind die Mutter des Kleinen und ihr damaliger Lebenspartner.

Der Mann ist der vorsätzlichen Tötung angeklagt. Er soll das Kind im Herbst 2014 derart geschüttelt haben, dass es an seinen Verletzungen starb. Schon zuvor habe der Mann den Buben körperlich misshandelt, macht die Staatsanwaltschaft geltend. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.

Mutter will von nichts gewusst haben

Am ersten Prozesstag stand am Dienstag die Mutter im Zentrum. Sie habe nichts getan, um die Misshandlungen an ihrem Kind zu stoppen. Laut Staatsanwaltschaft hat sie die Taten «pflichtwidrig nicht erkannt», wie das Bezirksgericht in einer Mitteilung im Vorfeld der Hauptverhandlungen schreibt. Die Mutter hat sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft will eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Vor Gericht beschrieb die Mutter ihr Kind als schwieriges, hyperaktives und tollpatschiges Kind. Sie habe nichts bemerkt, sei davon ausgegangen dass sich ihr zweijähriges Kind jeweils selbst verletzt habe. Sie sagte, sie sei wohl zu naiv gewesen, habe sich nicht vorstellen können, dass ihr Partner dem Kind diese Verletzungen zugefügt habe.

Die Misshandlungen haben sich innerhalb von wenigen Monaten ereignet. Angestellte einer Kindertagesstätte und verschiedene Ärzte gaben an, sie hätten die Mutter auf die Misshandlungen angesprochen. Dagegen gab die Mutter zu Protokoll, dass sie niemand auf die Misshandlungen angesprochen habe.

Hauptangeklagter steht am Mittwoch vor Gericht

Am zweiten Tag der Verhandlung geht es vor dem Bezirksgericht Baden dann um den Mann. An diesem Tag kommen auch Sachverständige zu Wort. Der Termin der Urteilseröffnung steht noch nicht fest. Er wird gemäss Bezirksgericht im Laufe der Verhandlung bekanntgegeben.

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