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Basel Baselland Baselbieter Landrat will keinen gesetzlichen Sturmschaden-Schutz

Der Landrat debattierte am Donnerstag über eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes. Mit der Gesetzesänderung soll die vorliegende Naturgefahrenkarte eine rechtliche Wirkung erhalten: Sie soll als Grundlage dienen, wo mit Auflagen, wo nur beschränkt und wo gar nicht gebaut werden darf.

Umstritten im Landrat war, ob künftig auch meteorologische Naturgefahren wie Sturmwind, Hagel und Schnee bei Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Die Aufnahme aller Elementarschäden ins Gesetz hatte die vorberatenden Bau- und Planungskommission beschlossen. Die Regierung hatte nur so genannt «gravitative» Naturgefahren wie Hochwasser oder Steinschlag berücksichtigen wollen.

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Der FDP, der SVP und der Grünen/EVP-Fraktion gingen die Forderungen der Kommission zu weit. Es brauche bei meteorologischen Naturgefahren keine zusätzlichen Hürden, da es bereits heute Vorschriften gebe. «Das ist keine gesetzliche Frage, es ist eine reine Versicherungsfrage», sagte FDP-Landrat Rolf Richterich.

Befürworter aus der SP- und CVP/BDP-Fraktion konterten, dass ohne diese Änderung grosse Naturgefahren auch in der Prävention nicht berücksichtigt werden könnten: «Die entscheidende Frage ist, wann geben wir das Geld aus: Im Vorhinein oder im Nachhinein?», fragte beispielsweise SP-Landrat Martin Rüegg.

Auf Antrag aus SP- und SVP-Kreisen entschied der Landrat in erster Lesung mit 48 zu 30 Stimmen bei 1 Enthaltungen, bei dieser Frage auf die Fassung der Regierung zurückzugehen. Man will also darauf verzichten im Gesetz einen eigentlichen Hagel- oder Sturmwind-Schutz festzuschreiben. Ein definitiver Entscheid zur Gesetzesänderung fällt indes erst bei der zweiten Lesung.

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