Das von der Initiative verlangte allgemeine Vermummungsverbot im öffentlichen Raum tangiere das Recht auf persönliche Freiheit, das Gleichheitsgebot, das Diskriminierungsverbot sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit, schreibt die Regierung.Zulässig wäre dies nur, falls es sowohl in öffentlichem Interesse liegt als auch verhältnismässig ist.
Die Initiative war am 19. Dezember des letzten Jahres mit gegen 4000 Unterschriften eingereicht worden. Den Initianten reicht die heute geltende Regelung nicht, die Vermummung in Zusammenhang mit Demonstrationen und ähnlichem verbietet.
Im Visier haben die Initanten unter anderem aus religiösen Gründen verschleierte Gesichter.