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Basel Baselland Beschwerde gegen Hooligan-Konkordat vor Bundesgericht

SP Grossrat Tobit Schäfer reicht zusammen mit Fussballfans aus anderen Kantonen Beschwerde gegen den Beitritt von Luzern zum verschärften Hooligan-Konkordat ein. Die Grundrechte der Fans würden durch die neuen Massnahmen stark beeinträchtigt und würden gegen die Verhältnismässigkeit verstossen.

Die Bewegungsfreiheit, die körperliche und geistige Unversehrtheit, der Schutz der Privatsphäre oder die Versammlungsfreiheit der Fangemeinschaft würden durch die im Konkordat beschlossenen Massnahmen beeinträchtigt. Mit der Beschwerde des Beitrittes von Luzern zum Konkordat soll das Bundesgericht jetzt die grundsätzlichen Fragen klären.

Nicht grundsätzlich gegen Luzern gerichtet

Dass sich die Beschwerde gegen den Beitritt von Luzern zum Konkordat richtet, sei zufällig. Als vierter Kanton hat Luzern kürzlich den Beitritt zum Konkordat beschlossen. Die Beschwerde soll laut Schäfer möglichst früh eingereicht werden, jetzt sei halt Luzern soeben beigetreten.

Wird die Beschwerde vom Bundesgericht gutgeheissen, so hätte dies Folgen für die ganze Schweiz. «Das ganze Hooligan-Konkordat wird dann hinfällig», interpretiert Tobit Schäfer einen möglichen Erfolg vor dem höchsten Gericht in der Schweiz.

Audio
Beschwerde gegen Hoologan-Konkordat (Roland Schnetz, 14.02.2013)
03:44 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 44 Sekunden.

In Basel hat der Grosse Rat über einen möglichen Beitritt noch nicht entschieden. Gegner sind sowohl im linken wie auch im rechten Lager quer durch alle Parteien auszumachen. Beigetreten sind bis jetzt Sankt Gallen, Luzern, Uri und Appenzell Innerrhoden.

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