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Basel Baselland Kantonsangestellte müssen länger arbeiten, bis sie in Rente gehen

Das Rentenalter der Kantonsangestellten steigt in Basel-Stadt um zwei Jahre auf 65 Jahre. Die Pensionskasse wechselt zudem vom Leistungs- zum Beitragsprimat.

Der Kompromiss, den Bürgerliche und Linke am Mittwoch im Grossen Rat verabschiedeten, sieht vor, dass das Rentenalter der Angestellten des Kantons Basel-Stadt von 63 auf 65 Jahre steigt. Im Gegenzug zu diesem Eingeständnis der Linken schluckte die Rechte die Form der Kapitalisierung der Pensionskasse und stimmte einer Teilkapitalisierung zu. Das bedeutet, dass die Kasse nicht ganz ausfinanziert werden soll, was der Sprecher der FDP-Fraktion stark kritisierte. «Wir hätten eine Vollkapitalisierung klar bevorzugt», sagte Stephan Mumenthaler. Nur so seien nämlich die Ansprüche der Angestellten und Rentner mit ausreichend Kapital hinterlegt.

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Emmanuel Ullmann von den Grünliberalen doppelte nach: «Der vorliegende Kompromiss erhöht das Risiko einer finanziellen Katastrophe.» Dies, weil die Pensionskasse ohne Vollkapitalisierung «nicht nachhaltig saniert» werde.

Vom Leistungs- zum Beitragsprimat

Doch trotz Niederlage bei der Art und Weise der Kapitalisierung setzte die Rechte durch, dass die Pensionskasse vom Leistungs- zum Beitragsprimat wechselt. Das bedeutet, dass die Höhe der Rente davon abhängt, wie viel Geld ein Staatsangestellter insgesamt in die Pensionskasse einbezahlt hat. Bis anhin wurde die Rente aufgrund des letzten Lohnes berechnet.

Diesen Kompromiss deklarierte FDP-Grossrat Christophe Haller als «offenbar gut», denn «die Unzufriedenheit scheint einigermassen gleich verteilt zu sein».

Und so stimmte der Grosse Rat dem Kompromiss denn auch klar zu. Die Staatskasse wird diese Lösung in den kommenden zehn Jahren insgesamt etwa eine Milliarde Franken kosten. Dies könne sich der Kanton leisten, sagte Finanzdirektorin Eva Herzog: «Wir halten dies für bewältigbar, aber nicht einfach so, sondern mit einer noch restriktiveren Ausgabenpolitik.»

Rendite sinkt wegen Zinsen

Dass der Kanton Basel-Stadt sein Pensionskassengesetz ändern muss, hat zwei Gründe. So verlangt der Bund ein neues Gesetz. Zudem sind die Zinsen im vergangenen Jahr gesunken, was zur Folge hat, dass die Pensionskasse keine so hohe Rendite mehr erwirtschaften kann wie in früheren Jahren.

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