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Kantonsgericht BL Beschwerde von türkischem Kulturverein muss behandelt werden

Der Verein wehrte sich dagegen, dass seine Veranstaltung im März aus Sicherheitsgründen kurzfristig abgesagt wurde.

Die Baselbieter Regierung hätte auf eine Beschwerde zum Verbot eines türkischen Events im vergangenen März in Reinach eintreten müssen. Dies entschied das Kantonsgericht. Nun muss die Regierung die Beschwerde behandeln.

Veranstaltung kurzfristig verboten

Zur Veranstaltung im März in einer Halle in einem Gewerbegebiet in Reinach wurden bis zu 500 Personen aus der Schweiz und dem nahen Ausland erwartet. Eingeladen worden waren auch zwei bekannte Mitglieder der nationalistischen türkischen «Grauen Wölfe».

Die Polizei hatte die Veranstaltung in Absprache mit der Baselbieter Regierung einen Tag vor der geplanten Durchführung verboten. Dies, nachdem Linksextreme und Kurdenorganisationen zu einer Demo in Reinach aufgerufen hatten. Damit sei die Sicherheit für die Bevölkerung nicht mehr gewährleistet gewesen.

Der türkische Kulturverein hatte daraufhin Beschwerde eingereicht - diese wurde von der Baselbieter Regierung allerdings abgelehnt. Die Regierung begründete dies damit, dass kein aktuelles Rechtsschutzinteresse mehr vorliege, da das Eventdatum vorbei sei. Zudem würde sich die damalige Konstellation «kaum» je wiederholen.

Audio
Kantonsgericht pfeift Regierung zurück
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 07.02.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 50 Sekunden.

Das Kantonsgericht sah dies bei der Urteilsbegründung anders: Einstimmig hiess das Gericht die Beschwerde gegen den Regierungsentscheid teilweise gut. Die Veranstaltung - ein Gedenkanlass für gefallene Soldaten im ersten Weltkrieg - habe zuvor mehrfach stattgefunden und sei auch künftig geplant. Deswegen müsse die Regierung auf die Beschwerde eintreten und begründen, warum die Veranstaltung verboten wurde.

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