Gewalt gegen Beamte ist der Haupt-Anklagepunkt gegen den 29-jähriger Mann aus Winterthur. Das Verfahren gegen ihn vor dem Basler Strafgericht wurde heute verschoben. Sein Anwalt Alain Joset belegte mit einem Arztzeugnis, dass sein Mandant krank sei.
Das Gericht will die Öffentlichkeit bei dieser Verhandlung nicht zulassen, Verteidiger Joset scheiterte bereits beim Appellationsgericht mit dem Antrag auf Zulassung der Öffentlichkeit.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit gilt meist dem Schutz der Opfer. Normalerweise werden nur schwere Fälle wie Sexualdelikte oder Morde unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Hier geht es um etwas anderes: Das Gericht befürchtet, Sympathisanten aus der autonomen Szene könnten die Verhandlung nutzen, um eigene Ansichten zu verbreiten.
Der Angeklagte, ein Aktivist aus der autonomen Szene, sass mehr als fünf Monate in Untersuchungshaft - ein relativ langer Zeitraum im Vergleich mit anderen Fällen. Dies führte auch dazu, dass sich viele aus der autonomen Szene mit dem Angeklagten solidarisierten.
Verteidiger Alain Joset kündigte gegenüber der Zeitung «TagesWoche» bereits an, dass er den Entscheid, den Fall geschlossen durchzuführen, bis vor Bundesgericht weiterziehen wolle.