Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Basel Baselland Regelung für Kinderkrippen im Baselbiet in Sicht

Der Baselbieter Landrat will bei der familienergänzenden Kinderbetreuung die Ausgestaltung den Gemeinden überlassen: Er hat sich am Donnerstag in erster Lesung für eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgesprochen. Kaum Anklang fanden zwei FDP-Initiativen.

Kinder spielen in Kinderkrippe
Legende: Die Organsiation von Kinderkrippen ist den Gemeinden überlassen Keystone

Der Entwurf für ein Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) umfasst nur gerade sechs Paragraphen. Der Kanton soll für die Rahmenbedingungen samt Qualitätsvorgaben zuständig sein und sich an der Aus- und Weiterbildung betreuender Personen beteiligen. Das Übrige würden die Gemeinden selbst entscheiden.

So würden die Gemeinden mit dem Gesetz zwar verpflichtet, den Bedarf nach Betreuungsplätzen abzuklären und bei Bedarf aktiv zu werden. Wie sie dies tun, bliebe jedoch ihnen überlassen: mit sogenannter Objektfinanzierung, also Mitteln für Tagesstätten, Mittagstischen und Ähnlichem, oder mit Subjektfinanzierung, das heisst der Unterstützung der Eltern.

Über die familienergänzende Kinderbetreuung wird im Kanton Baselland seit 1999 diskutiert. Nach teils heftigen Debatten im Landrat scheiterte im März 2012 ein Gesetz mit 51 Prozent Nein-Stimmen an der Urne.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel