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Amtszeitbeschränkung «Sesselkleber» spalten Baselbieter Landrat

Dürfen Landrätinnen und Landräte länger als vier Amtszeiten im Parlament debattieren? Oder soll die Amtszeit beschränkt bleiben? Eine mögliche Änderung in der Verfassung ist im Parlament umstritten.

Soll nach 16 Jahren Schluss sein im Baselbieter Landrat? Oder sollen Landrätinnen und Landräte so lange im Amt bleiben, wie sie jeweils gewählt werden? Diese Frage spaltet den Landrat, das zeigt die erste Debatte über eine mögliche Aufhebung der geltenden Amtszeitbeschränkung.

Die meisten Bürgerlichen Landratsmiglieder möchten die Amtszeitbeschränkung aufheben. Sie plädierten für eine Kontinuität im Rat.

Eine Mehrheit der Ratslinken sprach sich hingegen für den Erhalt der Amtszeitbeschränkung aus. Schliesslich habe das Volk sich wiederholt für eine solche Beschränkung ausgesprochen, hiess es während der Debatte. Man wolle keine Sesselkleber im Rat.

Einen Entscheid fällt der Landrat erst in der zweiten Lesung. Es zeichnet sich ein knappes Resultat ab. Das letzte Wort hat aber das Volk, da es sich um eine Verfassungsänderung handelt.

(Regionaljournal Basel, 06.32)

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