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Basel Baselland Verurteilung von DJ Antoine ist nicht rechtskräftig

Die Basellandschaftliche Staatsanwaltschaft muss einen Fehler eingestehen und zurückkrebsen. Sie hat wichtige Abklärungen nicht gemacht. Darum ist die Verurteilung des europaweit bekannten House-DJs aus Sissach nicht rechtskräftig.

Wo genau dieser Fehler passiert ist, wisse man noch nicht, sagt der Sprecher der Basellandschaftlichen Staatsanwaltschaft, Michael Lutz. Er verrät nur soviel: «Das interne Kontrollverfahren hat nicht gegriffen.» Es seien nun Abklärungen im Gang, um eine Wiederholung eines solchen Falls zu verhindern.

Einzelfall mit einem «Aber»

Das pikante am Fall: Hätte der Sissacher Musiker nicht Einsprache erhoben, wäre der Fehler nicht ans Licht gekommen. DJ Antoine stünde als Betrüger da.

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StawaBL muss Fehler eingestehen
01:38 min
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Der Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft, Michael Lutz, sagt, es handle sich bei diesem Versagen um einen Einzelfall. Gleichzeitig führt er aber auch ins Feld, dass überall wo Menschen arbeiten, Fehler passieren. Der bekannte House-DJ aus Sissach kann jedenfalls aufatmen. Er ist vom Vorwurf des Betrugs entlastet. Ob die Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung weiter gegen ihn ermittelt, ist jedoch noch offen.

(Regionaljournal Basel, 6:32 Uhr)

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