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Eine politisch nicht verankerte Gruppe setzt sich für die Lautsprecher-Bewilligung ein.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 08.03.2019. Bild: Colourbox
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Widerstand Referendum gegen das laute Musikhören im öffentlichen Raum

Ein neues Basler Gesetz will die Bewilligungspflicht für Lautsprecher aufheben. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten nun Lärmbelästigungen.

Im Februar hat das Basler Parlament Ja gesagt zum neuen, sogenannten «Übertretungsstrafgesetz». Dort ist unter anderem geregelt, ab wann Nachtruhe gilt, oder eben ob es für Lautsprecher eine Bewilligung braucht oder nicht.

Bewilligung erst ab 22 Uhr

Bis jetzt waren Lautsprecher in Basel bewilligungspflichtig. Dies führte in den letzten Jahren und Monaten vor allem am Rheinbord für einige Fragen. Denn auch ein Smartphone gilt theoretisch als Lautsprecher. Muss man also eine Bewilligung einholen, wenn man am Rhein mit seinem Smartphone Musik hören will?

Diese Fragen soll es in Zukunft nicht mehr geben. Denn im neuen Gesetz wurde die Bewilligungs-Pflicht für Lautsprecher abgeschafft. Neu braucht man erst ab 22 Uhr eine Bewilligung. Eine Gruppe von Baslerinnen und Baslern befürchtet nun Lärmbelästigungen - sei es am Rhein oder in Parks der Region.

Keine politische Gruppierung

Mitglied der Gruppe ist Regina Wecker. «Wenn ich mir vorstelle, dass ich in einem Park sitze und mit Kindern spiele, dann will ich nicht rechts und links von Musik beschallt werden», so Wecker. Früher, also mit der Bewilligungspflicht, habe man sich ohne Bedenken bei den Verursachern beschweren können. In Zukunft gehe das nicht mehr.

Die Gruppe ist nicht politisch verankert, sondern besteht aus verschiedenen Einzelpersonen. «Es sind Leute, die sich für den öffentlichen Raum einsetzen und glauben, dass es eine gewisse Beschränkung braucht, damit alle profitieren können.» Die Gruppe muss nun bis Ende März 2000 Unterschriften sammeln, damit es zu einer Volksabstimmung kommt.

SVP will Bettelverbot

Neben den Lautsprechern sorgt das neue Gesetz auch wegen einer anderen Regelung für Unmut. Neu ist nämlich das Betteln in Basel grundsätzlich nicht mehr verboten, sondern nur noch dann, wenn es sich um bandenmässiges Betteln handelt. Dies ist der SVP ein Dorn im Auge. Gut möglich also, dass sie im Falle eines Referendums ebenfalls gegen das neue Gesetz ankämpft.

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