Zu dem Unfall kam es am 29. Oktober 2012, als zehn Mitarbeiter der Kantonspolizei im Wiederholungskurs eine Rettungsübung durchführten. Ein damals 36jähriger Seepolizist fiel aus einem Boot in eine Wasserwalze der Kander und wurde schwer verletzt. Die Behörden nahmen daraufhin Ermittlungen auf, unter anderem gaben sie bei der Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich eine externe Expertise in Auftrag.
Die bei der Übung verwendeten Boote seien «in voll funktionsfähigem Zustand» gewesen, und die Unglücksstelle sei für solche Übungen geeignet, schreibt nun die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung. Die Übung sei zudem ausreichend vorbereitet gewesen, und auch bei der Einschätzung der Wasserdurchflussmenge zum Unfallzeitpunkt seien keine Fehler passiert. Strafbare Handlungen könnten ausgeschlossen werden.
Auf dem Weg der Besserung
Die Staatsanwaltschaft verzichtet deshalb auf die Eröffnung einer Strafuntersuchung und schliesst das Dossier, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Der betroffene Seepolizist befinde sich auf dem Weg der Besserung. Der Unfall vom Oktober 2012 geschah an der gleichen Dreifachschleuse, wo im Juni 2008 fünf Militärangehörige bei einem Schlauchbootunglück ums Leben kamen. Damals führte die Kander mehr Wasser als beim Unfall der Seepolizei.