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Bleibt verboten Polizei und Pflegepersonal dürfen weiterhin nicht streiken

Im Kanton Freiburg bleibt neben Polizei und Gefängnispersonal auch das Pflegepersonal explizit vom Streikrecht ausgenommen. Dies entschied der Grosse Rat am Freitag im Rahmen einer Teilrevision des Personalgesetzes.

Die Ausnahmen

Eigentlich wollte die Kantonsregierung auch dem Pflegepersonal die Möglichkeit zum Streik einräumen. Das Parlament wollte aber davon nichts wissen und baute diese Berufsgruppe wieder in den Ausnahmenkatalog im Gesetz ein. Der Entscheid fiel jedoch knapp mit 47 gegen 44 Stimmen.

Im Kanton Freiburg galt bisher für das Staatspersonal ein grundsätzliches Streikverbot. Dieser alte Zopf wurde nun abgeschnitten und das Streikrecht im Personalgesetz verankert – mit den oben erwähnten Ausnahmen.

In Bern entscheidet die Regierung

In anderen Kantonen - zum Beispiel im Kanton Bern - liegt die Kompetenz, das Streikrecht für einzelne Verwaltungsfunktionen oder Berufsgruppen einzuschränken, bei der Regierung.

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