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Bundesgerichts-Entscheid Berner Tierschutzorganisationen stehen rechtlich im Abseits

Sie verlieren die Parteirechte bei Strafverfahren im Tierschutz. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Nach dem bernischen Obergericht verbietet nun auch das Bundesgericht dem Dachverband der Berner Tierschutzorganisationen (DBT), bei Tierschutzstrafverfahren die Rechte der Tiere zu vertreten.

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Wer vertritt die Tierrechte? (27.6.2018)
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Wie der DBT am Dienstag mitteilte, haben die Lausanner Richter entschieden, der DBT sei gemäss Schweizer Strafprozessordnung keine Behörde. Insbesondere könne man nicht von einer genügenden staatlichen Aufsicht über die DBT ausgehen.

«Ein schwarzer Tag für die Tiere im Kanton Bern»

Der DBT dürfe für sich nicht Anspruch nehmen, als einzige Organisation die Rechte der Tiere zu vertreten. «Ein schwarzer Tag für die Tiere im Kanton Bern», so kommentiert der DBT das Urteil in seiner Medienmitteilung.

Dass im Kanton Bern eine Institution vor Gericht Tiere soll vertreten können, ist unbestritten. Deshalb hat der bernische Grosse Rat am 6. Juni eine Änderung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes gutgeheissen. Ab 2019 soll der Regierungsrat eine Stelle der Volkswirtschaftsdirektion bezeichnen können, die im Strafverfahren zu Tierschutzdelikten als Behörde im Sinn der Strafprozessordnung auftreten kann.

Der DBT war bisher die einzige Organisation, die den Tieren in tierschutzstrafrechtlichen Verfahren im Kanton Bern eine Stimme vor Gericht geben konnte. Dies seit 1996 und auch nach Inkrafttreten der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011. Der DBT intervenierte nach eigenen Angaben etwa, wenn Behörden vorschnell Tierquälereifälle ad acta legen wollten. Und er gewährleistete in den Worten des DBT, dass Tiere, die Opfer von Gewalt oder Vernachlässigung wurden, in Rechtsprozessen Gerechtigkeit erfuhren.

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