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Bern Freiburg Wallis CSL Behring kann in Lengnau definitiv bauen

Das Bundesgericht hat die letzte Beschwerde gegen das Bauprojekt des Biotechnologiekonzerns abgewiesen.

Die kantonale Überbauungsordnung mit Baubewilligung, welche der Kanton Bern im April 2015 zugunsten der CSL Behring erliess, ist damit rechtskräftig. Wie der Biotechnologiekonzern in einer Mitteilung schreibt, sei bereits mit den Bauarbeiten begonnen worden. Die Gemeinde Lengnau erlaubte dem Konzern den vorzeitigen Baubeginn für bestimmte Arbeiten, etwa Aushub- und Pfählarbeiten.

Reagenzgläser mit Flüssigkeit.
Legende: Ab 2019 sollen in Lengnau Medikamente für Menschen mit Bluterkrankheit hergestellt werden (Symbolbild). Colourbox

CSL Behring will in Lengnau bei Biel für rund 400 Millionen Franken eine neue Produktionsstätte für Heilmittel bauen und damit 300 neue Arbeitsplätze schaffen. Ab 2019 will das Unternehmen dort für den weltweiten Vertrieb drei neue Heilmittel für Menschen mit Bluterkrankheit herstellen.

Zu beurteilen hatte das Bundesgericht die Beschwerde einer Lengnauer Bürgerin gegen einen Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts vom September 2015. Damals wies das Berner Gericht eine Beschwerde derselben Frau gegen einen Entscheid der Berner Kantonsregierung vom Juni 2015 ab. Diese hatte entschieden, die zuständige kantonale Direktion habe die erwähnte Überbauungsordnung zu Recht genehmigt und Einsprachen zu Recht abgewiesen.

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