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Bern Freiburg Wallis Die Einführung der KESB liess die Fallkosten steigen

Im Kanton Bern sind die Kosten für Heimplatzierungen in den Jahren 2012-2014 von gut 77 Millionen auf rund 88 Millionen Franken gestiegen. Die Einführung der neuen kantonalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat zudem zu einem Anstieg der Fallkosten geführt.

Volle Ordner in Reih und Glied.
Legende: Die KESB hatte in den Jahren 2012 bis 2014 einen Viertel weniger Fälle zu bearbeiten. Keystone

Mehr Fälle, mehr Kosten - dies zeigen die neusten Zahlen des Kantons Bern zu den Platzierungen in Heime oder stationäre Einrichtungen. Die gesamten Kosten stiegen von 77 auf 88 Millionen Franken. Auch die Kosten pro Fall sind angestiegen - von rund 19'000 auf rund 20'000 Franken pro Fall. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 5 Prozent. Die Behörden bezeichnen diese Mehrkosten als «moderat».

Dass die Kosten angesichts des Systemwechsels beim Kindes- und Erwachsenenschutz nicht stärker gestiegen seien, führt der Kanton Bern auf die Verlagerung von behördlich angeordneten zu freiwilligen Platzierungen zurück.

Audio
Die aktuellen Zahlen zur KESB (2.6.2015)
01:41 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 41 Sekunden.

Die Behörden analysierten die Daten der Jahre 2012 bis 2014, nachdem in Medienberichten über die Ursachen der stark gestiegenen Kosten von freiwilligen Heimplatzierungen gerätselt worden war. Nun lägen alle relevanten und konsolidierten Daten vor, und die Mehrkosten seien erklär- und nachvollziehbar, heisst es in der Mitteilung weiter.

Weniger KESB-Platzierungen

Insgesamt nahmen die Platzierungen - behördlich angeordnete wie auch freiwillige - im untersuchten Zeitraum um rund 8 Prozent zu, von 4074 auf 4401 Fälle. Den Grossteil machen freiwillige Platzierungen durch die Sozialdienste aus: Diese stiegen um 35 Prozent auf 3012 Fälle.

Deutlich gesunken sind von 2012-2014 hingegen die von der KESB angeordneten Platzierungen - und zwar um einen Viertel auf 1389 Fälle. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) dürfen keine Zwangsmassnahmen anordnen, wenn die Betroffenen kooperieren, also mit einer freiwilligen Platzierung einverstanden sind.

Dies sei nicht nur rechtlich begründet, sondern auch fachlich sinnvoll, da Massnahmen ohne Zwang mehr Chancen auf Erfolg hätten, betonen die beiden Direktionen.

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