Die Handänderungssteuer im Kanton Bern soll nicht abgeschafft, aber angepasst werden. Dies verlangt die vorberatende Kommission des bernischen Kantonsparlaments.
Sie hat deshalb beschlossen, der Initiative für die Abschaffung der Handänderungssteuer einen Gegenvorschlag zur Seite zu stellen.
Demnach soll der Besitzerwechsel einer Liegenschaft erst ab dem Kaufpreis von 800'000 Franken besteuert werden, wenn der neue Besitzer mindestens zwei Jahre nach dem Kauf dort auch wohnt.
Weniger Mindereinnahmen
Der Gegenvorschlag würde dem Kanton Steuereinbussen von rund 25 Millionen Franken bescheren. Mit der Initiative des Hauseigentümerverbandes müsste der Kanton auf Einnahmen von bis zu 120 Millionen verzichten. Kommission und Regierung lehnen die Initiative ab. Sie sei für den Kanton nicht verkraftbar. Im Gegensatz zur Kommission hat die Regierung auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags verzichtet.
Das Kantonsparlament befasst sich in seiner Junisesseion mit Initiative und Gegenvorschlag.