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Abschussbewilligung erhalten Im Wallis darf ein Jungwolf abgeschossen werden

Der Bund hat dem Abschuss eines Jungwolfes aus dem Rudel in der Augstbordregion zugestimmt. Die Bewilligung gilt bis Ende März 2017.

Das Rudel in der Augstbordregion besteht vermutlich aus fünf Wölfen, den Eltern und drei Jungtieren. Für eines der Jungtiere hat der Kanton Wallis vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) die Abschussbewilligung erhalten. Sie gelte längstens bis Ende März 2017, heisst es in einer Mitteilung des Kantons.

Schwelle für Regulierung überschritten

Im Gegensatz zu Einzelabschüssen hat der Kanton bei Rudeln keine Entscheidungsgewalt. Kanton und Bafu hätten übereinstimmend festgestellt, dass die Schwelle von 15 Nutztierrissen für die Regulierung überschritten sei, heisst es in der Mitteilung weiter. Im Streifgebiet des Rudels hätten Wölfe im Verlaufe des Jahres trotz den getroffenen Schutzmassnahmen insgesamt 157 Nutztiere gerissen. Allein in der Zeit vom 13. Mai bis zum 20. Juli 2016 seien nachweislich mindestens 20 Nutztiere in geschützten Situationen gerissen worden.

Die Abschussbewilligung bezieht sich auf die Jungtiere. Es darf maximal die Hälfte der Welpen des betreffenden Jahres abgeschossen werden - unter Schonung der Elterntiere. Wie es in der Mitteilung heisst, gelte die Bewilligung für den Abschuss eines Jungwolfes. Sollten im Rahmen des Monitorings weitere als die drei Jungtiere festgestellt werden, so werde die Abschusszahl vom Kanton nach vorgängiger Information des Bafu entsprechend angepasst.

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