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Bern Freiburg Wallis Kanton Bern beschränkt weitere Sozialhilfe-Kosten

Wer ein Kind bei sich aufnimmt, weil die Eltern überfordert sind, bekommt dafür pro Tag höchstens 300 Franken. Mit dieser Obergrenze für die «externe Unterbringung» vollzieht der Kanton Bern einen weiteren Sparauftrag im Sozialbereich.

Betroffen sind besonders überforderte Eltern, deren Kinder einvernehmlich und in Absprache mit dem Sozialdienst ausserhalb der Familie untergebracht werden - also ohne Beschluss einer Kindesschutzbehörde. Können die Eltern die Kosten nicht selber tragen, unterstützt sie der Kanton ab Mitte Oktober 2015 mit maximal 300 Franken pro Tag.

Der Regierungsrat hat das Sparpotenzial im Rahmen des Sparprogramms vom November 2013 auf rund 6 Millionen Franken geschätzt. Der Grosse Rat unterstützte die Massnahme.

Auch andere Leistungen in der Sozialhilfe wurden neu geregelt

So gibt es künftig Maximalbeiträge bei Auslagen für den Umzug, für die Grund- und Ersatzausstattung des Mobiliars und für die Freizeitaktivitäten der Kinder. Bisher gab es keine verbindlichen Vorgaben, sondern lediglich Empfehlungen in einem Handbuch.

Die Neuregelung der situationsbedingten Leistungen ist auch Teil der Sparmassnahmen, die der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion Studer vorschlägt. Der Vorstoss verpflichtet den Kanton zu Einsparungen im Sozialbereich von jährlich 22 Millionen Franken.

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