Die geplante Gemeinschaftsanlage mit ihrem 28 Meter hohen Mast würde das Ortsbild von Brüttelen stark beeinträchtigen, befand das Gericht in dem am Freitag publizierten Urteil. Zum selben Schluss waren zuvor das Regierungsstatthalteramt Seeland und die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) gekommen.
Die BVE hatte betont, das Ortsbild von Brüttelen zeichne sich durch eine hohe Qualität und Schutzwürdigkeit aus. Eine eigentliche Industriezone gebe es nicht. Ein Bauvorhaben müsse hohen Anforderungen genügen; die geplante Anlage würde «störend in Erscheinung treten». Diese Ausführungen seien nicht zu beanstanden, stellt das Verwaltungsgericht nun fest.
Antennen in Nachbargemeinden reichen
Die drei Mobilfunk-Anbieter hätten keine Interessen geltend machen können, die das Interesse am Schutz und der Erhaltung des Ortsbilds überwögen. Im übrigen ergebe sich aus der Mobilfunk-Konzession kein Rechtsanspruch darauf, eine Anlage an einem bestimmten Standort zu erstellen.
Die Netzabdeckung von Brüttelen lasse sich auch durch die Anlagen in den umliegenden Gemeinden Finsterhennen und Müntschemier gewährleisten - wenn auch nicht mit guter Qualität.