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Sozialhilfe im Kanton Bern Knapp 900 Franken reichen

Der Berner Regierungsrat beharrt im teilrevidierten Sozialhilfegesetz auf den Kürzungen des Grundbedarfs um bis zu 10 Prozent. Eine alleinstehende Person würde so noch 887 Franken erhalten. Bisher sind es 977 Franken.

Erwerbsarbeit müsse im Vergleich zum Sozialhilfe-Bezug wieder attraktiver werden, findet die Kantonsregierung. Die Vorlage soll auch die Eingliederung von Sozialhilfebezügern in den Arbeitsmarkt fördern. Zudem sorge sie für die finanzielle Entlastung von Kanton und Gemeinden im Umfang von insgesamt zehn Millionen Franken.

Die Eckwerte der Teilrevision sind schon seit Anfang Jahr bekannt. Eine allein lebende Person soll künftig mindestens 887 Franken pro Monat für ihren Grundbedarf erhalten. Der Regierungsrat will die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe damit künftig noch stärker unterschreiten als bisher.

15 Prozent Kürzung für junge Erwachsene

Weitergehende Kürzungen von bis zu 15 Prozent müssen vorläufig Aufgenommene hinnehmen, wenn sie nach sieben Jahren keine eigene wirtschaftliche Existenz aufgebaut haben. Dieselbe Kürzung droht jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Ausgenommen von den weitergehenden Kürzungen sind Personen unter 18 und über 60 Jahren, Alleinerziehende mit Kindern unter zwölf Monaten und Menschen mit einer schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Seit Monaten Proteste gegen die Pläne

Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) zeigte sich davon unbeirrt. Nun müsse sich erst einmal das Parlament mit der Vorlage befassen. «Wenn dann das eine oder andere Lager das Referendum ergreifen will, dann wäre das gar nicht schlecht», sagte Schnegg. «Ganz im Gegenteil.» Dann könne das Volk entscheiden, ob der gewählte Weg der richtige sei.

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