Das neue Berner Landeskirchengesetz hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Die vorberatende Kommission des Grossen Rats stellt sich einstimmig hinter das Gesetz und damit hinter das Vorhaben, das enge Verhältnis zwischen Kirche und Staats zu lockern.
Mehr Autonomie
Die erste Lesung im Parlament ist im September vorgesehen, wie die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen am Mittwoch mitteilte. Sie hält den Erlass für eine gute Grundlage für das künftige Verhältnis zwischen Kirche und Staat.
Die Kirchen erhalten mehr Autonomie. So sollen sie ihre Geistlichen künftig selber anstellen und entlöhnen. Der Kanton soll sie dabei aber finanziell unterstützen. Der Regierungsrat schlägt vor, dass der Grosse Rat die kantonalen Beiträge an die Landeskirchen für sechs Jahre festlegt.