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Bern Freiburg Wallis Prämienverbilligung in Bern nur noch nach wirtschaftlicher Lage

Nach geltendem Recht haben 25 bis 45 Prozent der Bernerinnen und Berner ein Recht auf Prämienverbilligung bei der Krankenkasse. Diese Bestimmung will die Regierung streichen. Weil sie mit dem Sparauftrag des Kantonsparlament ohnehin nicht mehr möglich ist.

Im November 2013 strich das bernische Kantonsparlament die Krankenkassen-Verbilligungen massiv zusammen. Um über 24 Millionen im laufenden Jahr, um weitere knapp 11 Millionen im Jahr 2015. Das lässt sich nur mit einer Gesetzesänderung bewerkstelligen, sagt nun die Berner Regierung.

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Prämienverbilligungen im Kanton Bern: Geld für weniger Leute (30.5.14).
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Sie streicht deshalb in einem Gesetzesentwurf die bisherige Regel ersatzlos, dass 25 bis 45 Prozent der Bevölkerung Anrecht auf subventionierte Krankenversicherungsprämien haben. Erstens, weil das Geld dafür nicht mehr reicht. Und zweitens, weil ein Prozentsatz als Bezugsberechtigung ohnehin unlogisch sei, sagt Regierungspräsident Christoph Neuhaus: «Ein Prozentsatz der Bevölkerung sagt nichts aus über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bernerinnen und Berner».

Nur noch die Steuerdaten zählen

Die Regierung schlägt deshalb vor, als Messlatte für die Bezugsberechtigung in aller Regel nur noch die Steuerdaten heranzuziehen. Dabei sind Einkommen und Vermögen massgebend. «So ist sichergestellt, dass nur noch Leute Prämienverbilligungen erhalten, die es auch nötig haben», argumentiert Christoph Neuhaus. Heisst also: Nicht weniger Geld für alle. Sondern Geld für weniger Leute.

Zudem werden die Liegenschaften neu nur noch zum Steuerwert berechnet, so wie es schweizweit üblich ist. Diese Präzisierungen sind auch eine Folge von Gerichtsurteilen.

Das neue Gesetz ist nun bis Anfangs August 2014 in der Vernehmlassung. Es soll ab 2016 gelten.

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