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Bern Freiburg Wallis Regierung regelt Kantonswechsel für bernjurassische Gemeinden

Der bernische Regierungsrat schickt einen Gesetzesentwurf über die Modalitäten einer Abstimmung zu einem Kantonswechsel im Berner Jura in die Vernehmlassung.

Der vorliegende Gesetzestext ist die rechtliche Grundlage für eine Abstimmung in den Gemeinden über den Wechsel von Bern zum Kanton Jura. Bis heute hat nur Moutier einen Antrag zum Kantonswechsel gestellt. Dies nachdem die Region im Ganzen in der Jura-Abstimmung vom November 2013 ihre Zugehörigkeit zu Bern bekräftigt hat. Neben Moutier wollen jedoch auch Belprahon und Grandval eine Abstimmung ansetzen. Dies jedoch erst, nachdem Moutier über einen Wechsel entschieden hat.

Falls sich eine oder mehrere Gemeinden für einen Kantonswechsel entscheiden sollten, handeln der Kanton Jura und der Kanton Bern ein sogenanntes Konkordat aus. In dieser interkantonalen Vereinbarung wird der Wechsel im Detail geregelt. Danach stimmen beide Kantone über dieses Papier ab. Schliesslich muss auch noch die eidgenössische Bundesversammlung ihre Zustimmung geben.

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