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Bern Freiburg Wallis Urteil gegen frühere Spitze der KPT ist rechtskräftig

Laut dem Berner Obergericht wurden die Berufungen zurückgezogen. Damit ist das Urteil gegen den früheren Verwaltungsratspräsidenten sowie den ehemaligen Vize der Berner Versicherung KPT rechtskräftig.

Der Berner Wirtschaftsstrafgericht hatte den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten sowie den früheren Vize der Berner Versicherung KPT im März 2015 erstinstanzlich zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je drei Jahren verurteilt. Laut dem Gericht machten sie sich der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig.

Beide hatten seinerzeit Freisprüche verlangt. Noch im Gerichtssaal kündigten ihre Verteidiger Berufung an. Nach dem Rückzug entfällt nun die auf Anfang Juni 2016 angesetzte Verhandlung vor dem Obergericht.

Zu hoher Preis verlangt

Die Vorwürfe gegen die frühere KPT-Spitze gehen auf das Jahr 2010 zurück. Die Krankenversicherung KPT erwog damals die Fusion mit der Sanitas. In diesem Zusammenhang wurde ein Rückkaufprogramm für Mitarbeiteraktien aufgegleist.

Der Rückkaufpreis entsprach allerdings nicht dem tatsächlichen Wert der Aktien. Mit dem höheren Preis hätte die KPT-Aktionäre eine exorbitante Rendite eingefahren.

Video
Schuldsprüche im KPT-Prozess
Aus Tagesschau vom 20.03.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 29 Sekunden.

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