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Wegweisung von Fahrenden Berner Parlament beschliesst abgeschwächte «Lex Fahrende»

Fahrende dürfen nur dann weggewiesen werden, wenn als Alternative ein Transitplatz zur Verfügung steht.

Der bernische Grosse Rat bleibt dabei: Das neue kantonale Polizeigesetz erhält eine «Lex Fahrende». Was sie in der Praxis bewirkt, ist offen. Klar ist, dass das Polizeigesetz einen zusätzlichen Wegweisungsgrund erhält: «Unerlaubtes Campieren auf privatem und öffentlichem Boden.»

Die Regelung ist die Antwort der Politik auf den Konflikt in Wileroltigen. Weil das kein Einzelfall war, beharrte der Rat am Montag mit 86 zu 44 Stimmen auch in zweiter Lesung auf der «Lex Fahrende». Vor allem ausländische Fahrende sorgten immer wieder für Ärger, hiess es.

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Die Debatte im Rat (27.3.2018)
01:48 min
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Mit der neuen Gesetzesbestimmung könne man den Druck erhöhen, dass die ungebetenen Gäste rasch weiterzögen.

Es braucht eine Alternative

In der ersten Lesung im Januar kam allerdings der Einwand, dass die Wegweisung nicht durchsetzbar sei, solange keine Transitplätze vorhanden seien. Auf Vorschlag der Sicherheitskommission ergänzte deshalb der Rat die Bestimmung: Die Polizei soll illegal «campierende» Leute nur dann wegweisen können, wenn für diese Menschen ein Transitplatz vorhanden sei. Das Parlament fasste diesen Beschluss mit 88 gegen 46 Stimmen. Die SVP wollte Wegweisungen auch ohne Transitplätze zulassen.

«Grundlegendes Problem»

Selbst die abgeschwächte Regelung ging der Ratslinken und auch dem Regierungsrat zu weit. Aus ihrer Sicht bleibt ein grundlegendes rechtliches Problem bestehen. Die «Lex Fahrende» richte sich nämlich gegen eine Verhaltensform, also das Campieren, und gegen eine Personengruppe, nämlich gegen Fahrende. Sie schaffe damit eine Ungleichbehandlung.

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