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Graubünden Asylbewerber wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt

Nach dem Tod eines Asylbewerbers in Landquart hat die Staatsanwaltschaft Graubünden Anklage erhoben. Der Fall wird Anfang Dezember vor Gericht verhandelt.

Dies hat die Staatsanwaltschaft Graubünden heute bekannt gegeben. Konkret geht es um einen Vorfall vom März 2013: In der Nacht auf den 14. März war die Kantonspolizei Graubünden zum Minimalzentrum Waldau in Landquart gerufen worden, weil dort ein Verletzter Hilfe benötigte. Beim Verletzten handelte es sich um einen 31-Jährigen, der im Minimalzentrum wohnte. Er wurde mit der Ambulanz ins Kantonsspital Graubünden überführt. Dort starb er im Laufe des Morgens.

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Tödliche Auseinandersetzung (28.10.2014)
02:59 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 59 Sekunden.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden führte in der Folge gegen einen zweiten Bewohner des Zentrums ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Bei ihm handelt es sich um einen 35-jährigen Asylbewerber aus Palästina. Am 22. Oktober 2014 hat die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Landquart Anklage wegen vorsätzlicher Tötung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich mit seinem Mitbewohner gestritten und ihm dabei tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Zudem werden ihm drei Ladendiebstähle und eine Sachbeschädigung vorgeworfen.

Das Strafverfahren gegen einen weiteren Bewohner der Asylunterkunft wurde eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft konkretisierte sich der Tatverdacht nicht.

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