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Graubünden Bündner Wirtschaftsförderung mit neuen Möglichkeiten

Grundstückskauf durch den Kanton zwecks Firmenansiedlung, zusätzliche Fördergelder von 80 Millionen Franken bis 2023 und die Abkehr von der Förderung von Einzelbetrieben im industriell-gewerblichen Bereich: Das sind die wesentlichen Neuerungen in der Bündner Wirtschaftsförderung.

Landkauf: Das neue Instrument

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Das Instrument des Grundstückkaufs gilt als die grosse Neuerung im totalrevidierten Gesetz. Im Parlament war man sich einig, dass die Möglichkeit einer aktiven Bodenpolitik «tatsächlich Hebelwirkung haben könnte». Wenn die Regierung von der neuen Möglichkeit Gebrauch macht, soll sie es nicht versäumen, vor dem Kauf die «Standortgemeinde anzuhören».

Das neue Wirtschaftentwicklungs-Gesetz wurde vom Grossen Rat mit nur einer Gegenstimme verabschiedet. Die Notwendigkeit einer Totalrevision des Gesetzes war angesichts der schlingernden Wirtschaft des Bergkantons unbestritten.

Diskussionen gab es nur über Teilaspekte der verschiedenen Paragrafen. So müssen Vorhaben, um förderungswürdig zu sein, nicht wie ursprünglich vorgesehen «von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung» sein. Es reicht, wenn sie «einen volkswirtschaftlichen Nutzen» bringen.

Weiter gab das Parlament Gemeinden und Regionen ein klein Wenig mehr Gewicht, als von der Regierung vorgeschlagen. Bei der Ausschüttung der zusätzlichen 80 Millionen Franken, die für «systemrelevante Infrastrukturvorhaben» vorgesehen sind, soll der Kanton neu «regionale Strategien der Standortentwicklung» berücksichtigen.

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