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Graubünden Bürgergemeinde Ilanz tagt trotz Veto des Kantons

Die Bürgergemeinde Ilanz hat entschieden, dass sie ihr Vermögen in eine Genossenschaft auslagert. Damit widersetzt sich die Gemeinde einem Entscheid des Kantons. Dieser legte sein Veto ein.

Die Bürgergemeinde Ilanz hat ein Vermögen von mehreren Hunderttausend Franken. Da mit der Grossfusion im Oberland Anfang Jahr auch die Bürgergemeinden fusionieren, würde dieses Geld am 1. Januar 2014 in den Besitz von allen übergehen. Damit dies nicht geschieht, hat die Bürgerversammlung die Gründung einer Genossenschaft beschlossen.

Der Kanton Graubünden ist der Meinung, dass dies gegen das Gesetz verstosse. Die Gründung einer Genossenschaft sei nur legitim, wenn nach der Fusion keine Bürgergemeinde mehr bestehe. Dies sieht die Bürgergemeinde Ilanz anders. Sie hat darum das Verwaltungsgericht angerufen und so eine superprovisorische Verfügung erwirkt.

Das Gericht hat entschieden, dass die Versammlung abgehalten werden konnte. Ob diese Auslagerung aber rechtens ist, das ist noch nicht geklärt. Die Bürgergemeinde will dem Gericht eine Stellungnahme einreichen. Der Kanton will Anfang Jahr prüfen, welche Schritte es nach dem Entscheid der Bürgergemeinde Ilanz noch braucht.

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