Gesuche um Soforthilfe können noch bis Ende Juni eingereicht werden, wie das Bündner Sozialamt am Montag mitteilte. 30 Personen hätten sich bisher beraten lassen, 20 davon erhielten Soforthilfe, sagte Sibill Maurer von der kantonalen Opfer-Beratungsstelle auf Anfrage.
Die Beratungsstelle steht Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen seit April 2013 als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie berät, unterstützt und vermittelt bei Bedarf Kontakte zu zusätzlichen Fachleuten wie juristischen oder psychologischen Fachpersonen.