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Graubünden Grosser Rat: Neue Spielregeln für kantonale Angestellte

Vor zwei Jahren scheiterte die Bündner Regierung mit einem neuen Personalgesetz für die rund 3000 Angestellten des Kantons. Am Mittwoch diskutierte das Parlament über eine abgespeckte Version. Umstritten waren der Vaterschaftsurlaub und der Modus für Lohnerhöhungen.

Sollen kantonale Angestellte – vom Förster über die Polizistin bis zum Sachbearbeiter – auch in Zukunft mit einer Lohnerhöhung rechnen können? Diese Frage war umstritten.

Die Regierung hatte vorgeschlagen, das neu das Parlament jährlich über die Höhe der Summe entscheidet, die für individuelle Lohnerhöhungen reserviert ist. Heute ist eine fixe Summe, nämlich 1% der Gesamtlohnsumme dafür reserviert.

Streitpunkt Geld

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Personalgesetz: Umstrittene Lohnerhöhungen ((31.8.16)
03:22 min
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Linke Politiker sowie einzelne CVP-Vertreter sprachen sich für die bisherige Lösung aus. Sie argumentierten unter anderem, dass vor allem junge Arbeitskräfte auf eine Lohnperspektive angewiesen sind, «es braucht mehr als unsere bezaubernden Berge», so Kommissionspräsidentin und SP-Politikerin Christina Bucher-Brini.

Dem entgegnete CVP-Vertreter Aurelio Casanova, dass ein solcher Automatismus nicht mehr Leute zur Arbeit beim Kanton motiviere – wenn jemand hier arbeiten wolle, dann mache er das. Auch habe der Grosse Rat die Aufgabe, sich für das Wohl der Angstellten des Kantons einzusetzen, «und wenn wir der Meinung sind, dass die Mitarbeitenden eine Lohnanpassung verdienen, werden wir das auch so beschliessen», soviel Vertrauen habe er in den Rat.

Mit 93 zu 21 Stimmen entschied der Grosse Rat, dass das Parlament künftig jedes Jahr über die Gesamtsumme für individuelle Lohnerhöhungen entscheidet.

Umstrittener Vaterschaftsurlaub

Der Bündner Grosse Rat diskutierte auch länger über den Vaterschaftsurlaub und sagte schliesslich Ja zu einer Verlängerung. Frischgebackene Väter, die beim Kanton arbeiten, können neu statt drei fünf Tage Vaterschaftsurlaub beziehen. Eine Minderheit hatte zehn Tage gefordert und mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie argumentiert.

Das Gesetz wurde schliesslich mit 87 zu 15 Stimmen angenommen. Drei Politiker enthielten sich. Gegen die Anpassungen sprachen sich geschlossen die SP und einzelne CVP-Politiker aus. Neu geregelt und nicht umstritten waren unter anderem eine Verlängerung des Schwangerschaftsurlaubs von 14 auf 16 Wochen sowie Anpassungen punkto Datenschutz.

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs

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