Auch Bündnerinnen und Bündner sollen in Zukunft leichter Einsicht in amtliche Dokumente bekommen. Als einer der letzten Kantone geht Graubünden über vom Geheimhaltungsgrundsatz zum Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung.
Weil die Gemeinden sich in der Vernehmlassung stark gewehrt haben, hat die Regierung eine Gesetzesvorlage «light» ausgearbeitet. Regionen und Gemeinden wie auch regionale und kommunale öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Leistungserbringer des Gesundheits- und Sozialwesens sollen vom Geltungsbereich ausgeklammert werden. Bei der IG der Bündner Kleinstgemeinden gibt man sich erleichtert; das Gesetz hätte zu viel Mehraufwand bedeutet, heisst es.
Gute Erfahrungen im Kanton Bern
Bereits vor 20 Jahren hat der Kanton Bern das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Auch dort hätten die Gemeinden damals Mehraufwand und zu viel Bürokratie befürchtet. «Die Sorgen haben sich aber nicht bestätigt, mehr Arbeit für die Gemeindebehörden gibt es nur in seltenen Fällen», sagt Daniel Arn vom Geschäftsführer der Berner Gemeinden auf Anfrage vom« Regionaljournal Graubünden».
Und der Gemeindeschreiber von Spiez, Konrad Sigrist, erklärt auf Anfrage:«Seit der Einführung des Gesetztes ist kein einziges Gesuch auf Akteneinsicht auf meinem Tisch gelandet».