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Brand gelegt und trotzdem nicht hinter Gitter.
Aus Regionaljournal Graubünden vom 14.11.2018.
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Landi-Brandstifter Keine Gefängnisstrafe für Brandleger

Ein Gericht ordnete die Unterbringung des Brandstifters in einer offenen Jugendeinrichtung sowie eine ambulante psychotherapeutische Behandlung an. Ausserdem wurde der inzwischen 17-Jährige wegen Brandstiftung sowie mehrfacher einfacher Körperverletzung mit einem bedingten Freiheitsentzug von zehn Monaten bestraft, wie das Regionalgericht Albula in Tiefencastel mitteilt.

Beim Grossbrand der Landi-Filiale in Thusis Mitte Dezember 2017 erlitten zwei Personen eine leichte Rauchvergiftung. Der entstandene Sachschaden belief sich auf 6,4 Millionen Franken. Der geständige Jugendliche, der in der Landi eine Lehre als Detailhandelsfachmann absolvierte, habe für seine Tat kein Motiv nennen können, schrieb das Gericht.

Jährliche Überprüfung

Der Jugendliche, der zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt war und dessen Tat nach Massgabe des schweizerischen Jugendstrafrechts beurteilt wurde, stand unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht. Gerichtsangaben zufolge stellt das Jugendstrafrecht den Schutz und die Erziehung von Jugendlichen in den Vordergrund. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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