Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Graubünden Zweitwohnungs-Initiative beschränkt Ausbau eines Estrichs

Die Bündner Gemeinde St. Moritz hat den Ausbau eines Estrichs zu Recht nicht bewilligt, urteilt das Bundesgericht. Das Bauprojekt stehe möglicherweise in Widerspruch zur Beschränkung der Zweitwohnungen und unterstehe damit einem faktischen Baumoratorium.

Der Besitzer einer Wohnung im obersten Stock einer Liegenschaft in St. Moritz wollte den ihm zugeteilten Estrich in ein Studio umbauen lassen. Die Gemeinde wies das entsprechende Gesuch im April 2013 ab, weil es unter anderem nicht mit der Zweitwohnungsbeschränkung vereinbar sei.

Audio
Baumoratorium für Estrich-Ausbau (11.09.2014)
00:46 min
abspielen. Laufzeit 46 Sekunden.

Das Bundesgericht stützt mit seinem am Mittwoch publizierten Urteil den Entscheid von St. Moritz. Ein vorsorgliches Baubewilligungsverbot sei aufgrund der Übergangsbestimmungen zum Zweitwohnungsparagraphen in der Bundesverfassung zulässig.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel