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Bakterien in den Flüssen Ausserrhoden verzichtet auf Gewässerkontrolle

Die Untersuchung zeigt nur eine Momentaufnahme und ist nicht repräsentativ. Deshalb wird sie aufgegeben.

Vorsichtsregeln beim Baden

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  • Badeplätze unterhalb und nahe von Kläranlagen meiden
  • Baden bei trüber Wasserführung unterlassen
  • Schlucken von grösseren Mengen Wasser unterlassen
  • Nach Möglichkeit nach dem Baden duschen und gut abtrocknen

Jeweils zu Beginn der Badesaison hat das Ausserrhoder Amt für Umwelt die Flüsse Urnäsch, Sitter, Rotbach und Goldach mikrobiologisch untersucht. Diese Kontrolle führt der Kanton nun nicht mehr durch.

Die Problematik dieser Untersuchung liege darin, dass «eine einmalige Probenauswertung eine Momentaufnahme der Keimzahl im Gewässer darstellt, welche nach dem nächsten Regenereignis völlig andere Werte aufweisen kann», schreibt das Ausserrhoder Amt für Umwelt in ihrem Newsletter.

In den kantonalen Fliessgewässern könne aber bedenkenlos gebadet werden, heisst es im Newsletter weiter – vorausgesetzt man beachte die Vorsichtsregeln. Unter anderem rät das Amt, auf das Baden direkt unterhalb von Kläranlagen zu verzichten.

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass Badeplätze mikrobiologisch untersucht werden müssen. Appenzell Ausserrhoden hat keine offziellen Badeplätze an den Flüssen und muss deshalb auch keine Untersuchung vornehmen. Anderst sieht es in den Kantonen St.Gallen, Thurgau und Graubünden aus. Dort werden die Badeplätze – zum Beispiel an der Thur oder an der Sitter – beprobt. Während der Thurgau jedes Jahr seine Badeplätze kontrolliert, messen die Verantwortlichen aus St.Gallen und Graubünden nur stichprobenartig.

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