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Ostschweiz Auszonungen in Appenzell Ausserrhoden: Jetzt gilt's ernst

Aufgrund eines neuen Artikels im Ausserrhoder Baugesetz muss Bauland innerhalb von zehn Jahren bebaut werden. Ist das nicht geschehen, wird es zurückgezont. Die Frist ist am 1. Januar 2014 abgelaufen.

In der Gemeinde Teufen sind 23 Grundstücke vom neuen Artikel betroffen. Mit 21 Grundeigentümern habe man Vereinbarungen abgeschlossen, die einen baldigen Baustart festhalten, sagt Gemeindepräsident Walter Grob gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz».

Deshalb hat die Gemeinde für diese Grundstücke beim Kanton eine Fristverlängerung eingereicht. Grob rechnet mit positivem Bescheid. Die beiden anderen Grundstücke werden per 1. Januar entschädigungslos ausgezont.

Herisau: Zurück auf Feld 1

Audio
Fristverlängerung gefordert
01:35 min
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Die Gemeinde Herisau wollte die betroffenen Grundstücke mit der Ortsplanungsrevision auszonen. Die Bevölkerung hat diese aber an der Urne abgelehnt.

Man habe deshalb eine generelle Fristverlängerung eingegeben, sagt Gemeinderat Max Eugster.

Der Kanton hat noch nicht alle Gesuche bearbeitet. Die Auszonungen dürften aber sowieso noch die Gerichte beschäftigen. Rechtsexperten bezweifeln, dass eine entschädigungslose Auszonung rechtlich korrekt ist.

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