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Ostschweiz Bauen ausserhalb der Bauzone zieht an

Seit November letzten Jahres hat der Bund die Vorschriften für das Bauen ausserhalb der Bauzone gelockert. Seither dürfen alte Bauernhäuser abgerissen und durch ein neues Wohnhaus ersetzt werden. Im Kanton St. Gallen sind viele Leute auf den Geschmack gekommen.

Ein bis zwei Gesuche für die neue Nutzung alter Bauernhäuser werden im Kanton St. Gallen wöchentlich bewilligt. Vor allem aus den Streusiedlungsgebieten des Kantons - aus dem Toggenburg und dem St. Galler Rheintal - gingen solche Gesuche ein, wie es beim Amt für Raumentwicklung heisst.

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Pro Woche kommen etwa zwei Gesuche (Markus Wehrli, 15.05.2013)
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Der Abriss und Neubau der landwirtschaflichen Objekte nütze diesen Gebieten. Einerseits werde der Charakter der Streusiedlung erhalten, andererseits erhielten diese Gebiete Neuzuzüger.

Auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden hat die Zahl der Baugesuche leicht zugenommen. Anders präsentiert sich die Situation in Innerrhoden. Hier gab es seit dem vergangenen November kaum mehr Gesuche. Dies deshalb, weil Innerrhoden bereits eine vergleichbare Regelung kannte, wie sie jetzt auf Bundesebene gilt. Hier war in Streusiedlungsgebieten der Abbruch und Neubau von alten Bauernhäusern bereits vorher möglich. 

Die neue Regelung auf Bundesebene geht auf eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen zurück.

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